Verhaltenskodex
Über die Einhaltung von Mindeststandards in den Bereichen Arbeit, Soziales, Sicherheit und Umwelt der HA-WI Kunststoffe GmbH & Co. KG.
1. Einführung
Für die HA-WI Kunststoffe GmbH & Co. KG, im Folgenden kurz HAWI genannt, sind gerade in der heutigen Zeit langjährige Zusammenarbeit, gegenseitige Verpflichtungen, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung wichtige Leitmotive. Diese verdienen sowohl bei der Beschaffung wie auch bei der Lieferung von Produkten und Dienstleistungen eine besondere Beachtung. Der im Folgenden niedergelegte Verhaltenskodex sichert unseren Geschäftspartnern zu, dass die Firma HAWI entsprechend internen und externen Richtlinien handelt, hier im Besonderen international anerkannte Normen zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umwelt und Integrität. Dieser Kodex fußt auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. den fundamentalen Konventionen und internationalen Arbeitsnormen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation), den Prinzipien des United Nations Global Compact (globaler Pakt der Vereinten Nationen).
2. Verpflichtungen der Firma HAWI
Einhaltung der Gesetze
HAWI sichert zu, alle regionalen, nationalen und internationalen Gesetze, behördlichen und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Hierzu gehören auch sämtliche Bestimmungen zur Geldwäscheprävention und die Verpflichtung seitens HAWI, sich an keinerlei Geldwäscheaktivitäten wissentlich zu beteiligen. Schutz der Menschenrechte HAWI verpflichtet sich, keine Zwangsarbeit zuzulassen, die Menschenrechte seiner Beschäftigten zu wahren und dafür Sorge zu tragen, dass keine physische oder psychische Gewalt angewendet wird oder auf andere Weise (z.B. durch Herbeiführen oder Ausnutzen einer wirtschaftlichen Zwangslage) Arbeitsleistung erzwungen wird. Auch trägt HAWI Sorge dafür, dass kein Beschäftigter von Vorgesetzten oder Kollegen hinsichtlich Nationalität, Religion, Alter, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert wird. HAWI verpflichtet sich, keine Kinderarbeit im Sinne der einschlägigen nationalen und internationalen Bestimmungen, insbesondere der Konvention der Vereinten Nationen zu den Rechten des Kindes, zuzulassen. Auch im Rahmen zulässiger Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren trägt HAWI dafür Sorge, dass die gesundheitlichen und sonstigen physischen oder psychischen Schutzinteressen von Minderjährigen gewahrt bleiben und dass diese nicht für Arbeiten herangezogen werden, die mit besonderen Risiken verbunden sind. Beschäftigte haben das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren oder sich einer Vereinigung ihrer Wahl anzuschließen, ohne Einschränkungen oder Konsequenzen, sofern diese Vereinigungen gesetzlich zulässig sind. Soweit die Beschäftigung einer Person besondere behördliche Zustimmungen (z.B. Arbeitserlaubnis) voraussetzt, stellt HAWI die Einhaltung dieser Voraussetzungen sicher.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
HAWI stellt sicher, dass seine Beschäftigten in einem sicheren und gesunden Umfeld arbeiten, in dem mindestens Schutz vor Bränden, Unfällen und gefährlichen Substanzen gegeben ist. Hierzu zählt auch die angemessene Gestaltung und Unterhaltung der Produktionsstätten, Arbeitsplätze und Produktionsmittel, um angemessene Geräusch-, Licht- und Luftreinheitswerte sicherzustellen. Neben dem selbstverständlichen Zugang zu sauberem Trinkwasser und ordnungsgemäßer sanitärer Anlagen für die Beschäftigten, ist auch angemessene Vorsorge für Notfallsituationen getroffen worden. Hierzu gehört eine angemessene Sicherheitsausrüstung, eine den Sicherheitsvorschriften entsprechende Gestaltung der Gebäude sowie ein regelmäßiges Training der Beschäftigten zum Verhalten in Notfallsituationen.
Entlohnung und Weiterbildung
HAWI verpflichtet sich seinen Beschäftigten angemessene Vergütungen zu zahlen und, soweit vorhanden, vorgeschriebene Mindestlöhne einzuhalten. Überstunden werden mindestens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen kompensiert. Löhne werden regelmäßig und in gesetzlichen Zahlungsmitteln ausgegeben. Lohnabzüge sind transparent und werden nicht als Disziplinarmassnahme missbraucht. HAWI sorgt für eine geeignete berufliche Fort- und Weiterentwicklung seiner Beschäftigten.
Umweltschutz
HAWI verpflichtet sich zur Einhaltung aller Bestimmungen zum Umweltschutz und, soweit möglich auch über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehend, zur Minimierung von Abfall und Emissionen, um die Belastungen von Boden, Luft und Wasser so gering wie möglich zu halten. Hierzu zählt insbesondere die Vermeidung oder zumindest Minimierung von Abfall, Chemikalien oder sonstigen gefährlichen Stoffen und, soweit deren Einsatz unvermeidlich ist, der bestimmungsgemäße Umgang mit diesen bzw. die ordnungsgemäße Entsorgung derselben. HAWI berücksichtigt und verwirklicht bereits weitestmöglich bei der Gestaltung der Produktionsstätten, der Produktionsmittel, der Entwicklung von Produkten, der Auswahl von Rohmaterialien und Fertigungsverfahren und unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Standes der Technik die vorstehend beschriebenen Ziele zum Umweltschutz.
Hohe Integrität
Eine hohe Integrität ist ein fester Bestandteil der HAWI Unternehmensphilosophie. In diesem Sinne verpflichtet sich HAWI dazu die Erhebung von persönlichen Angaben auf das für die Abwicklung von Betriebsabläufen Notwendige und gesetzlich Zulässige zu beschränken und personenbezogene Daten strikt vertraulich zu behandeln, die internationalen Rechte an geistigem Eigentum einzuhalten, Bestechungen oder andere unlautere Methoden, um auf die Öffentlichkeit, Beamte, die Justiz und/oder Vertreter anderer Geschäftspartner Einfluss zu nehmen, zu unterlassen, keinem Beschäftigten von Geschäftspartnern in irgendeiner Weise Vergünstigungen zukommen zu lassen, wie kostenlose Produkte oder Dienstleistungen, um das Geschäft mit Geschäftspartnern positiv zu beeinflussen, Aktivitäten zu unterlassen, die den freien Wettbewerb negativ beeinflussen, einschließlich Kartelle und Preisabsprachen.
3. Anwendung und Überwachung
Zur wirkungsvollen Umsetzung dieses Verhaltenskodex ist dieser allen Beschäftigten der HAWI kommuniziert und über Aushang und Intranet zugänglich gemacht. Zudem verpflichtet sich HAWI dazu, diesen Kodex auch allen Geschäftspartnern zu kommunizieren, gerade auch den eigenen Lieferanten, und auch diese zur Einhaltung dieses Kodex oder vergleichbarer Verhaltensrichtlinien zu bewegen. HAWI wird seinen Geschäftspartnern eine geeignete Überprüfung der Einhaltung dieses Kodex vor Ort oder mit anderen anwendbaren Methoden ermöglichen.
Bad Laasphe, den 1. August 2014